Arbeitsschutzmanagement
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo)
Leistungsspektrum gemäß Baustellenverordnung, es umfasst die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen.
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SigePlan)
  • Bestellung eines geeigneten Koordinators
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Wartungsarbeiten
  • Überwachung der Einhaltung der Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung des Bauvorhabens.

Entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit am Bau ist, die rechtzeitige Einbindung bereits während der Planungsphase, um grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen anzustellen und bei der Baubeschreibung, insbesondere bei Ausschreibungen der Bauleistungen, mitzuwirken. Bei größeren Baustellen oder bei besonders gefährlichen Arbeiten wird während der Planung der Ausführung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SigePlan) erarbeitet.

Mit der geforderten Unterlage für spätere Arbeiten wird bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen ein Konzept für sichere und gesundheitsgerechte Arbeiten an der bauliche Anlage, z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgestellt.